Kontrollfahrt

Inhaber eines ausländischen Führerausweises Kat. A, B sind berechtigt 12 Monate seit der Einreise in die Schweiz ein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie zu lenken. Nach Ablauf dieser 12-monatagigen Frist dürfen ausländische Führerausweise nicht mehr verwendet und somit auch keine Fahrzeuge mehr gelenkt werden.

Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge führen möchten,
müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben. Deshalb müssen in die Schweiz einreisende Personen ausserhalb der EU bzw. EFTA-Staaten, eine praktische Kontrollfahrt absolvieren.

Dafür empfehle ich dir mich unbedingt frühzeitig zu kontaktieren, damit ich dich vollumfänglich auf die
Kontrollfahrt vorbereiten kann. Die Kontrollfahrt ist eine PRÜFUNG! Eine nicht bestandene Kontrollfahrt bzw. Kontrollprüfung kann nicht wiederholt werden. Ich empfehle dir dringend, die nötigen Fahrstunden zu nehmen, um mit der Fahrpraxis auf dem aktuellen Stand zu sein. Eine seriöse Vorbereitung mit einem erfahrenen Fahrlehrer ist entscheidend.
Melde dich bei mir, ich helfen dir gerne weiter.

Ausnahmen:

Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser EU- und EFTA-Staaten kannst du alle Kategorien ohne Prüfung (keine Kontrollfahrt / keine Theorieprüfung) umschreiben lassen:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Als Inhaber:in eines Fahrausweises dieser Länder kannst Du die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen.

Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA.

(Eine Zusatztheorieprüfung wäre nur für folgende Füherausweis-Kategorien erforderlich:
C und D, Unterkategorie C1 und D1.)

Gut zu wissen: Ein Umtausch nach Ablauf von 5 Jahren seit der Einreise in die Schweiz erfordert eine Kontrollfahrt, sofern keine Fahrpraxis ausgewiesen werden kann.

Weg zur Kontrollprüfung

1. Anmeldeformular (Gesuch) ausfüllen:

  • Ausländischer Führerausweis, muss eingereicht werden dazu die Amtlich beglaubigte Übersetzung (nur bei Führerausweis ohne lateinische Schrift)
  • Kopie Ausländerausweis (Schweizer Aufenthaltsbewilligung) oder ID / Pass
  • Sehtest nicht älter als zwei Jahre

-> Hier gehts zu den Anmeldeformularen:

St. Gallen

Thurgau

Appenzell Ausserrhoden

Nach dem Einreichen dieser Unterlagen erhältst du ein Rückantwortblatt vom Strassenverkehrsamt. Auf diesem werden die Kategorien die umgetauscht werden sollen, sowie das Wunsch- Strassenverkehrsamt und der Wunsch-Wochentag an dem die Kontrollfahrt stattfinden soll eingetragen. Die Fahrschule Marco Zöllig begleitet Kontrollfahrten in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Appenzell.

Sobald du dieses Formular zurücksendest, erhältst du die definitive Einladung, mit 3-monatiger Frist bis zur Kontrollfahrt zugestellt. In diesen drei Monaten bereite ich dich bestens auf die Kontrollfahrt vor.
Denn bestehst du die Kontrollfahrt nicht, wird der Führerausweis entzogen und du musst im ordentlichen Verfahren (Nothelferkurs / Theorieprüfung / Lernfahrausweis / VKU / praktische Führerprüfung) einen Schweizer-Führerschein erwerben.

2. Fahrstunden

Meine Fahrlektionen werden grundsätzlich in Deutsch durchgeführt. Du kannst darauf zählen, dass du in der Fahrschule Marco Zöllig bestens auf die Kontrollprüfung vorbereitet wirst.

Zu den Schwerpunkten der Ausbildung gehören:

  • Einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Vorausschauende Fahrweise und Geschwindigkeitsgestaltung
  • Gefahrenverhalten und korrektes Einspuren
  • Kenntnisse der allgemeinen Verkehrsregeln und Verkehrssignale
  • Fahren nach Wegweisern
  • Befahren von Autostrassen / Autobahnen
  • Notbremsung / Wenden / Rückwärtsfahren / Parkieren -vorwärts, -rückwärts, -seitlich
  • Allgemeines Verhalten im Verkehr

Du kannst folgende Leistungen von mir erwarten…

Individuelle Ausbildung – Die Fahrschule Marco Zöllig passt das Lehrtempo individuell an dein Vorwissen und deine Fahrfähigkeiten an, damit du dich schnell zur sicheren Fahrzeuglenkerin bzw. zum sicheren Fahrzeuglenker im schweizerischen Strassenverkehr entwickelst.

Bestmögliche Vorbereitung – Mit mir wirst du vollständig und gewissenhaft auf die Kontrollprüfung vorbereitet, damit du diese bestehst. Mit einer soliden Fahrausbildung begeisterst du somit an der Kontrollprüfung.

Solide Grundlage – Mein Hauptziel ist es, dich für ein unfallfreies Leben als Autofahrer:in vorzubereiten und die nötige Voraussetzung dafür zu schaffen. Jede einzelne Fahrstunde ist sinnvoll investiert.

3. Kontrollprüfung

Die Kontrollfahrt erfolgt in deutscher Sprache. Ich unterrichte dich so, dass du die Kommandos des Experten auch auf Deutsch verstehst. Die Kontrollfahrt kann mit einem Automatikfahrzeug gefahren werden und berechtigt nach bestandener Prüfung auch zum Fahren mit einem Schaltfahrzeug.

Zur Kontrollfahrt muss mitgenommen werden:

  • Der ausländische Führerausweis (Original)
  • Der Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeugs
  • Identifikationspapiere (Pass, Ausländerausweis, ID) im Original
  • Einladung zur Kontrollfahrt