Private Lernfahrten in der Schweiz

Private Lernfahrten helfen dir, mehr Fahrpraxis zu sammeln und das Gelernte aus der Fahrschule zu verinnerlichen.

Im Grunde kann laut der schweizerischen Verkehrsregelverordnung jedes Auto verwendet werden. Voraussetzung: Der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können.

Allerdings besitzen immer mehr Autos eine elektrische Handbremse und erfüllen dadurch die geltenden Vorschriften für private Lernfahrten nicht mehr!

Hinzu kommt, dass während der ersten 15 Fahrstunden vermehrt Bremseingriffe durch die Begleitperson nötig sind.

Wenn also die elektrische Handbremse die unten aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen keine Lern- oder Prüfungsfahrten durchgeführt werden!

Voraussetzungen an Fahrzeuge mit elektrischer Handbremse

  • Die elektrische Handbremse ist vom Beifahrersitz ohne blockieren der Sicherheitsgurte erreichbar.
  • Die elektronische Handbremse funktioniert während der Fahrt und kann über den Taster dosiert und unterbrochen werden.
  • Die Bremswirkung der elektronischen Handbremse wird durch das Betätigen des Gaspedals nicht unterbrochen.
  • Die Handbremse ist abstufbar und verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS).

Hier findest du eine Zusammenfassung zum ausdrucken.

Bei Fragen zu privaten Übungsfahrten, zögere nicht dich bei mir zu melden!